In diesem Artikel haben wir kurz beschrieben, wie das Schweizer Pensionssystem funktioniert. Auf die Frage, ob die Pension sicher ist, lautet unsere Antwort: zum Teil. Das sogenannte Obligatorium ist relativ sicher, das Überobligatorium hingegen weniger.
In dieser Serie von 3 Artikeln betrachten wir das Pensionssystem genauer und erklären, warum wir zu diesem Schluss gekommen sind. Wir planen ausserdem, vorgeschlagene Änderungen zu untersuchen, etwa die sogenannte 13. Rente aus der zweiten Säule (die 13. Rente aus der ersten Säule ist bereits beschlossen). Zuvor müssen wir jedoch den Rahmen für die Analyse schaffen.
Wir analysieren das Pensionssystem entlang 3 Dimensionen:
In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf Geschichte und Ökonomie. Warum beides zusammen? Weil wir die ökonomischen Ungleichgewichte hinter dem System in ihrem historischen Kontext untersuchen und sehen wollen, wie sie sich im Laufe der Zeit entwickelt haben.
Zuerst legen wir die Methoden fest, um sie zu bewerten, und dann werden wir sehen, dass mit den demografischen, makroökonomischen und politischen Entwicklungen der letzten 40 Jahre die Ungleichgewichte im Schweizer Pensionssystem zugenommen haben.
Wir haben nicht vor, ein Geschichtsbuch über das relativ spezifische Thema des Schweizer Pensionssystems zu schreiben. Gleichzeitig ist ein gewisser historischer Kontext nötig, um zu verstehen, wie das System entstanden ist, wie es seine heutige Form erhalten hat und welche Design-Entscheidungen unterwegs getroffen wurden.
Aus historischer Sicht ist der Zusammenbruch eines Pensionssystems kein Ausnahmeereignis. Das 20. Jahrhundert bietet mehrere Beispiele, in denen Rentenversprechen, Altersersparnisse oder die dahinterstehenden Vermögenswerte faktisch ausgelöscht oder stark entwertet wurden:
Es gibt auch viele Beispiele, in denen Pensionssysteme nicht vollständig zusammengebrochen sind, aber ein wesentlicher Teil des Pensionsvermögens faktisch verloren ging.
Gleichzeitig wurde, wenn nach dem Zusammenbruch (sagen wir nach 10 Jahren) ein neues Pensionssystem entstand, die im alten System erworbene Position in der Regel irgendwie anerkannt.
10 oder gar 15 Jahre sind jedoch eine lange Zeit in einem Menschenleben. Fällt ein solcher Zusammenbruch auf den Zeitpunkt der Pensionierung, bedeutet das im Grunde: keine Pension. Und selbst eine spätere Wiederherstellung der erworbenen Ansprüche kann zu spät kommen und einer persönlichen Tragödie gleichkommen.
Eine überschaubare Zeitachse des Schweizer Pensionssystems (ausführlicherer hier):
Änderungen wurden in der Regel schrittweise eingeführt, mit langen Übergangsfristen und Ausgleichszahlungen, um die Auswirkungen abzufedern.
Ergänzen wir den Zeitstrahl um einige Zahlen. Wir beginnen mit Lebenserwartung und Rentenalter:
| Jahr | Lebenserwartung (M/F), Jahre | Rentenalter (M/F), Jahre |
|---|---|---|
| 1985 | 76.9 (73.5/80.2)1 | 65 / 62 |
| 2005 | 81.3 (78.7/83.9)1 | 65 / 64 |
| 2025 | 84.5 (82.7/86.3)2 | 65 / 64.5 |
Wir sehen, dass die Lücke zwischen Lebenserwartung und Rentenalter wächst, es sind also mehr Jahre aus dem Pensionssystem zu finanzieren.
Systemtechnisch ist das ein Problem. Aus gesellschaftlicher Sicht kann man es jedoch positiv sehen: Wir verlangen von den älteren Mitgliedern der Gesellschaft nicht, weiterzuarbeiten.
Technisch lässt sich die wachsende Lücke entweder durch eine höhere Rendite auf das angesparte Kapital oder durch einen tieferen Umwandlungssatz ausgleichen.
Mit anderen Worten: Entweder verdienen wir mehr oder wir zahlen weniger. So einfach ist das.
Nehmen wir diese Lücke (L.E.@R. - Lebenserwartung bei Pensionierung, d.h. Restlebenserwartung) in die Tabelle auf und vergleichen sie mit den Umwandlungssätzen und Zinsen.
| Jahr | L.E.@R. (M/F), Jahre | Umwandlungssatz | Zins 10-j. Bundesobligationen | Technischer Zinssatz |
|---|---|---|---|---|
| 1985 | 18.2 (14.9/21.5)3 | 7.2% | 4.8%4 | ? |
| 2005 | 20.3 (18.1/22.5)3 | 7.1% | 2.1%4 | 3.87%5 |
| 2025 | 22.2 (20.7/23.7)3 | 6.8% | 0.4%4 | 1.73%6 |
Technische Anmerkung. Welcher Zinssatz angemessen ist, lässt sich diskutieren. Pensionskassenkapital wird langfristig angelegt, mit Kapitalerhalt als primärem Ziel. Ein möglicher Massstab ist daher die Rendite 10-jähriger Bundesobligationen, die wir als langfristigen risikolosen Zins betrachten.
Gleichzeitig wird von den Pensionskassen erwartet, dass sie eine Rendite auf ihrem Kapital erwirtschaften. Deshalb betrachten wir auch die technischen Zinssätze, welche die Pensionskassen selbst in ihren ökonomischen Berechnungen verwenden.
Wir sehen, dass die Zinsen nicht steigen, im Gegenteil, sie sind gefallen. Wir können uns also im aktuellen makroökonomischen Umfeld nicht darauf verlassen, mehr auf dem angesparten Kapital zu verdienen.
Der Umwandlungssatz ist zwar gesunken, wie wir später sehen werden, jedoch nicht tief genug. Als das System entworfen wurde, enthielt es einen gewissen Finanzierungspuffer. Wir argumentieren, dass dieser Puffer seither nicht nur verschwunden, sondern stark negativ geworden ist.
Um zu verstehen, was mit dem Wert der Pensionen passiert, müssen wir diesen Wert zunächst in Geld ausdrücken, d.h. verbarwerten. Das ist keine triviale Aufgabe, denn Pensionen werden nicht zu Marktpreisen bewertet: Es gibt keine Börse, an der sie gehandelt werden.
Eine hilfreiche Art, über den Geldwert einer Pension nachzudenken, ist eine umgekehrte Hypothek.
Der Umwandlungssatz gibt an, wie viel man pro Jahr als Prozentsatz seines Pensionskapitals erhält. Zum Beispiel: Bei einem Umwandlungssatz von 5% und einem Pensionskapital von 300'000 CHF erhält man 15'000 CHF pro Jahr bzw. 1'250 CHF pro Monat. Obwohl er als Prozentsatz ausgedrückt wird und daher wie ein Zinssatz klingt, sollte man ihn besser als regelmässige Zahlung verstehen. Hier ist der Grund.
Man kann sich eine Pension als umgekehrte Hypothek vorstellen. Bei einer normalen Hypothek gibt einem die Bank vorab eine grosse Summe, die man dann über die Zeit in relativ kleinen monatlichen Raten zurückzahlt.
Bei einer Pension ist die Richtung umgekehrt: Bei der Pensionierung übergibt man sein Pensionskapital faktisch der Pensionskasse und erhält im Gegenzug monatliche Zahlungen. Sobald wir es so betrachten, können wir dieselben Werkzeuge, mit denen eine Hypothek bewertet wird, zur Schätzung des Werts der Pension verwenden.
Technische Anmerkung Man könnte auf die Idee kommen, sowas wie "Umwandlungssatz = Zinssatz + Amortisationssatz" festzustellen, z.B. Umwandlungssatz von 6% = Zinssatz von 2% + Amortisationssatz von 4%. Das funktioniert leider so nicht, zumindest nicht in dieser Form. Aufteilen lässt sich die Zahlung, nicht der Umwandlungssatz selbst. Zum Beispiel könnten von einer monatlichen Zahlung von 1'250 CHF 250 CHF auf den Zins und 1'000 CHF auf die Amortisation entfallen. Diese Aufteilung ist aber nicht konstant: Sie ändert sich von Monat zu Monat, während die Restschuld sinkt. Der Zinsanteil nimmt ab (exponentiell), der Amortisationsanteil nimmt zu (exponentiell).
Gemäss unserer Analogie der Pension als umgekehrte Hypothek lässt sich dieselbe Logik auf Pensionszahlungen anwenden. Im Prinzip kann jede Zahlung in eine Zins- und eine Amortisationskomponente zerlegt werden. In der Praxis ist es jedoch nicht sinnvoll, diese als feste Prozentsätze auszudrücken, da sie auf eine sich ständig verändernde (sinkende) Restschuld angewendet werden müssten, die ohnehin nicht ausgewiesen wird, weil sie abstrakt ist.
Wir haben den Umwandlungssatz konzeptionell als regelmässige Zahlung verstanden; wir brauchen zusätzlich die Laufzeit, und diese ist weniger offensichtlich.
Der natürliche Kandidat dafür ist die Lebenserwartung bei Pensionierung. Das einzige Problem (oder Glück) ist, dass sie auf individueller Ebene nicht feststeht, was unpraktisch ist, aber dennoch erlaubt, die Berechnungen im Durchschnitt durchzuführen und so die Ungleichgewichte im System aufzuspüren.
Da wir annehmen, dass das System nicht im Gleichgewicht ist, müssen wir auch eine Restschuld ungleich null am Ende der Laufzeit zulassen. Da die Hypothek umgekehrt ist und wir eine Unterfinanzierung des Pensionssystems erwarten, wäre sie negativ.
Eine andere Möglichkeit, das Ungleichgewicht zu messen, besteht darin, die Restschuld auf null zu setzen und den impliziten Zinssatz zu berechnen. Ist das System unterfinanziert, liegt dieser über dem Marktzins (und jemand muss die Differenz ausgleichen).
Das System kann langfristig nicht im Ungleichgewicht bleiben: Gibt es am Ende der Laufzeit ein negatives Kapital, muss es früher oder später jemand ausgleichen. Im heutigen System sind die Zahler die Inhaber des sogenannten überobligatorischen Kapitals: Sie finanzieren das Obligatorium.
Man sollte vorsichtig sein, diese Analyse auf die Umverteilung zwischen anderen Gruppen auszuweiten. Man könnte etwa auf die Idee kommen, die Umverteilung von Bürgern zu Ausländern, von Jung zu Alt oder von Männern zu Frauen usw. zu berechnen.
Keiner dieser Fälle ist jedoch eindeutig, und selbst die Richtung der Umverteilung lässt sich hinterfragen.
Nehmen wir das Geschlecht als Beispiel. Man könnte argumentieren, dass unbezahlte Care-Arbeit bereits einen erheblichen Transfer von Frauen zu Männern bedeutet und dass die Umverteilung in die Gegenrichtung über das Pensionssystem lediglich einen Teil davon ausgleicht.
Nehmen wir die Parameter des Jahres 2005 an: 20 Jahre und 4 Monate Rentenbezug, 2.1% Zins und 7'100 CHF jährliche Auszahlung pro 100'000 CHF Pensionskassenkapital (d.h. 591.67 CHF pro Monat).
Gemäss Berechnung beträgt die Restschuld fast 30'000 CHF.
Es ist verlockend zu sagen, das System sei um 30% unterfinanziert bzw. sein System- bzw Finanzierungspuffer betrage -30%. Wir müssen jedoch das Geld, das wir in 20 Jahren haben, auf heute abzinsen; bei 2.1% beträgt der Faktor für 20.3 Jahre ca. 0.655, womit wir bei einem negativen Kapital von -19.6% in Barwerten landen.
Um die Finanzierungslücke zu beziffern, normieren wir die Lücke besser auf das Ganze: 19.6/119.6 = ca. 16.4%. Das negative Endkapital von -30% des Anfangskapitals interpretieren wir also als Unterfinanzierung von 16.4%.
Technische Anmerkung. Diese Zahl reagiert empfindlich auf die Annahmen: Nehmen wir statt 2.1% einen Zinssatz von 2.5% an, landen wir bei einem Finanzierungspuffer von -15.0% (24'750 CHF Restschuld, gewichtet mit einem Diskontfaktor von ca. 0.605, d.h. [1 + 0.025]^(-20.33)). Eine Kennzahl wie "Finanzierungslücke von -19.6%" ist leicht zu interpretieren. Gleichzeitig reagiert sie, wie wir gesehen haben, empfindlich auf Annahmen oder Politikänderungen, d.h. selbst eine kleine Anpassung der Politik kann eine wesentliche Auswirkung haben.
Deshalb ist es sinnvoll, die andere Kennzahl zu betrachten, auf die wir hingewiesen haben: den impliziten Zinssatz, da es sich um eine Kennzahl pro Jahr (p.a.) handelt. Sie ist vielleicht schwerer zu interpretieren und insgesamt technischer, zeigt aber, um wie viel die jährlichen Parameter aus dem Gleichgewicht sind. Mit den Parametern von 2005 liegt z.B. der Marktzins bei 2.1% p.a., der implizite Zinssatz hinter den Versprechen des Pensionssystems jedoch bei ca. 4% p.a.; wir müssen also irgendwie zu einem Satz von ca. 1.9% p.a. ausgleichen (oder umverteilen).
Nun, da wir eine Methode haben, um die impliziten Reserven (den Finanzierungspuffer) im Obligatorium zu schätzen, können wir die Tabelle wie folgt ergänzen.
| Jahr | L.E.@R., Jahre | Umwandlungssatz | Reserven @ Zins 10-j. Bundesobligationen | Reserven @ technischer Zinssatz |
|---|---|---|---|---|
| 1985 | 18.2 | 7.2% | 10% (Link) | |
| 2005 | 20.3 | 7.1% | -16% (Link) | -1% (Link) |
| 2025 | 22.2 | 6.8% | -33% (Link) | -22% (Link) |
Wir orientieren uns eher an der letzten Spalte (Reserven unter dem technischen Zinssatz); die Reserven unter dem "risikolosen" Zins sind dennoch aufschlussreich, wir können sie als konservativen Ansatz bzw. als Untergrenze interpretieren.
Wir sehen, dass das System 1985 mit einem erheblichen positiven Finanzierungspuffer startete. Nur 20 Jahre später, 2005, war dieser Puffer bereits aufgebraucht, wenn nicht negativ. Bis 2025 ist das Ungleichgewicht im Obligatorium sichtbar.
Zur Erinnerung: Für 2005 verwenden wir die damals beschlossenen Parameter, als wären sie bereits vollständig in Kraft, obwohl ihre Umsetzung über etwa das folgende Jahrzehnt gestaffelt wurde. Wir tun dies, weil der Übergangspfad bereits festgelegt war und uns das Endziel interessiert.
Jemand muss das negative Kapital im Obligatorium decken, das wir in unseren Berechnungen gefunden haben. Wer zahlt also?
Der Mindestumwandlungssatz gilt nur für das Obligatorium; für das Überobligatorium gibt es keine Untergrenze (zumindest habe ich keine gefunden, bin mir aber ziemlich sicher, dass er nicht negativ werden kann). Man muss also dort den Umwandlungssatz senken, um im Überobligatorium ein positives Kapital zu erzeugen, das das negative Kapital im Obligatorium ausgleicht. Da die meisten Versicherten sowohl obligatorisches als auch überobligatorisches Pensionskapital haben, hängt es am Ende von der persönlichen Aufteilung des Pensionskapitals in Obligatorium und Überobligatorium ab, ob jemand einzahlt oder finanziert wird.
Nun, da wir festgestellt haben, wer beim Restaurantbesuch einlädt, können wir sogar die Rechnung schätzen. Auf individueller Ebene können wir die Zahlen einer Person einsetzen und erhalten die Antwort. Auf aggregierter Ebene können wir, da wir wissen, wie viel Geld auf jeden Teil entfällt, die Umverteilung im System als Ganzes schätzen.
Der "Bericht zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2025"6 weist aus, dass der Anteil des obligatorischen Kapitals im Gesamtsystem 2025 bei 37.3% liegt und der durchschnittliche Umwandlungssatz bei 5.17%.
Setzen wir die Zahlen ein, zeigt die Berechnung, dass jedes Jahr ca. 0.6% des Kapitals in Richtung Obligatorium umverteilt werden. Die angenommene Rendite von 1.73% p.a. teilt sich auf in eine implizite Rendite des Obligatoriums von 4.3% (wegen des Mindestumwandlungssatzes) und eine des Überobligatoriums von 0% (zum Ausgleich der erhöhten Rendite im Obligatorium).
Wir haben das Pensionssystem auf individueller und auf gesamtsystemischer Ebene betrachtet. Nützlich ist auch die Zwischenebene - die der Pensionskassen, denn sie können sich in Aufbau und Performance stark unterscheiden.
Die Pensionskassen grosser multinationaler Finanzkonzerne erzielen tendenziell konstant höhere Kapitalrenditen (dank internem Know-how und tiefen Transaktionskosten) als die Sammelstiftungen kleiner KMU oder Gemeinden - der Unterschied kann über einen langen Zeitraum 5% p.a. betragen.
Wir vergleichen dabei nicht die absolut besten mit den absolut schlechtesten, denn die schlechtesten gehen sogar in Konkurs und müssen vom Sicherheitsfonds aufgefangen werden; die Renditen werden dabei nicht aufgefangen. Es ist eher ein Vergleich der oberen 10% mit den unteren 10%.
Eine Pensionskasse kann sich also in einer stärkeren oder schwächeren finanziellen Lage befinden, was wiederum mehr oder weniger Umverteilung innerhalb der Kasse erfordern kann.
Das heutige Schweizer Pensionssystem startete 1985 mit einem Finanzierungspuffer unter den demografischen, wirtschaftlichen und politischen Bedingungen jener Zeit. 20 Jahre später, 2005, war dieser Puffer aufgebraucht, und das System befand sich ungefähr im Gleichgewicht. Heute weist das System erhebliche Ungleichgewichte auf, allen voran ein unterfinanziertes Obligatorium, das vom Überobligatorium quersubventioniert wird.
Um diese Ungleichgewichte zu beseitigen, müssen die Parameter des Schweizer Pensionssystems geändert werden. In Teil 2 (voraussichtlich bis 03.10.2026) betrachten wir, wie diese Parameter in Gesellschaft und Recht eingebettet sind - und damit, wie realistisch solche Änderungen sind.
BFS (Bundesamt für Statistik), Lebenserwartung, 1981-2024 (Tabelle su-d-01.04.02.03.01), https://www.bfs.admin.ch/asset/de/36142234. Total = einfacher Durchschnitt von Männern und Frauen. ↩↩
BFS-Medienmitteilung Demografische Alterung nimmt in der Schweiz weiter zu, 2. April 2026, provisorische Zahlen für 2025, https://www.admin.ch/de/newnsb/acGCTisDEW60tUk1jSz4Z ↩
BFS, Lebenserwartung nach Alter (Männer), 1981-2023 (Tabelle su-d-01.04.02.03.02), https://www.bfs.admin.ch/asset/de/32374981 und Lebenserwartung nach Alter (Frauen), 1981-2024 (Tabelle su-d-01.04.02.03.03), https://www.bfs.admin.ch/asset/de/36142239: Restlebenserwartung im Rentenalter des jeweiligen Jahres (Frauen 1985 mit 62, 2005 mit 64, 2025 mit 64.5). Die Werte für 2025 sind aus den Tabellen 2024 und den provisorischen Zahlen 2025 im Alter 65 (Männer 20.7, Frauen 23.2) interpoliert. Total = einfacher Durchschnitt von Männern und Frauen. ↩↩↩
Rendite 10-jähriger Bundesobligationen, Jahresdurchschnitt. 1985: 4.8% (Verfallrendite von Bundesobligationen; 10-jährige Kassazinssätze sind erst ab 1988 verfügbar), SNB, Historische Zeitreihen 4: Zinssätze und Renditen, Tabelle 3.1, https://www.snb.ch/en/publications/statistical-publications/historical-time-series/2007/renditen_book. 2005: 2.1% und 2025: 0.4% (Durchschnitt Januar-Juli, Monatswerte 0.26-0.51%), SNB-Datenportal, Kassazinssätze eidgenössischer Obligationen, https://data.snb.ch/de/topics/ziredev/cube/rendoblim. Zum Vergleich: Der SNB-Leitzins per Jahresende lag bei 4% (Diskontsatz 1985), 1% (Mitte des Zielbands für den Dreimonats-Libor, ab 15. Dezember 2005; davor 0.75%) und 0% (ab 19. Juni 2025). ↩↩↩
Swisscanto (2005): Schweizer Pensionskassen 2005 ↩
OAK BV, Bericht zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2025, https://www.oak-bv.admin.ch/dam/de/sd-web/FZZtqZInywwJ/Bericht%20zur%20finanziellen%20Lage%20der%20Vorsorgeeinrichtungen%202025.pdf ↩↩