Das Schweizer Pensionssystem ist üblicherweise als 3 Säulen System dargestellt: - Säule 1: AHV - Säule 2: berufliche Vorsorge - Säule 3: gebundene Vorsorge (3a) + freiwillige Vorsorge (3b)
Ich argumentiere, dass eigentlich jede Säule als eine Paarsäule dargestellt werden sollte: 1a, 1b, 2a, 2b, 3a, 3b.
Das hilft das Pensionssystem besser zu durchschauen, verstehen wo die Umverteilung und die Interessenkonflikte stattfinden, und nicht zuletzt bessere Entschreidungen für sich selbst treffen zu können.
Die Zahlen, die weiter im Text erwähnt sind (Beitragsgrenzen, Zinsen usw), sind vom 31.12.2025 und ändern sich mit der Zeit.
Die 1. Säule wird üblicherweise mit AHV gleichgestellt. Monatlich beträgt die maximale AHV Rente 2'520 CHF, und die minimale 1'260 CHF. Es kommt bald eine 13. AHV Rente dazu, was etwa extra 8% Zuwachs bedeutet.
Angenommen hat jemand nur 10 Jahre in der Schweiz gearbeitet, und etwa 20-25 tsd. CHF pro Jahr verdient, d.h. die 2. Säule ist leer. Man kann dann nur mit 1260 CHF (bzw 1360 wenn man die 13. AHV miteinberechnet) rechnen, was in der Schweiz (Hochpreisinsel!) an Elend grenzt. Ein moderner Staat lässt die Menschen auf seinem Staatsgebiet nicht verelenden. Was heißt es konkret? Es greift das Prinzip der Existenzsicherung ein, man zahlt die sogennanten EL (Ergänzungsleistungen) aus. Im Grunde genommen ist es Teil von der Säule 1. Was ist dann der finanzielle Anreiz zu arbeiten, wenn mit EL ausgeholfen wird? Es wird einem mehr Freiheit eingeräumt: z.B. AHV wird auch mit Wohnsitz im Ausland ausbezahlt.
So gesehen kann man EL als 1a bezeichnen, und AHV als 1b (IV lassen wir hier aussen vor).
Die 2. Säule kann man auch klar in 2a und 2b einteilen. Betrachtet man oberflächlich die Säule 2, stösst man schnell auf einen vermeintlichen Widerspruch: der gesetzliche Mindest-Umwandlungssatz beträgt 6.8%, manche PKs setzen ihn aber auf 4%, wie ist es möglich?
Betrachtet man aber die 2. Säule als 2a ("Obligatorium") + 2b ("Überobligatorium"), wird es schnell klar: der Mindest-Umwandlungssatz gilt nur für 2a, für 2b könnte man im Extremfall theoretisch nah am 0% auszahlen.
"Obligo" sind die Abgaben fürs Einkommen unter 90k CHF pro Jahr, "Überobligo" für den Teil drüber hinaus.
Außerdem kann trotzdem ein wesentlicher Anteil des Guthabens im Überobligo landen, auch wenn man das ganze Leben lang sein Einkommen unterhalb der obligatorischen Schwelle (heute ca. 90k CHF pro Jahr) hatte: die Guthabenverzinsung über die Grenze von 1.25% (früher sogar 1%) landet im Überobligo, die Abgaben auf Bonus landen im Überobligo usw. Wenn man etwa zwei Mediansaläre verdient hatte (theoretisch Obligo und Überobligo je die Häfte), und bei einer "guten" PK versichert war, landet man dadurch am Ende der Karriere mit nur 20% des Guthabens im Obligo.
Diese Aufteilung in Obligo/Überobligo erlaubt dem Staat bei einem Run, die Türe abzuriegeln.
Die 3. Säule ist bereits ganz offiziell in 3a und 3b aufgeteilt, also braucht man da keine zusätzlichen Ausführungen.
Das Pensionssywstem lässt sich leichter verstehen, wenn man statt 3 Säulen, 3 Paarsäulen betrachtet.
Im nächsten Teil gehen wird der Frage nach, ob das Schweizer Pensionssystem sicher ist.